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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG auch bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Wird ein Grundstück innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG teilentgeltlich übertragen, ist eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Grundstücks vorzunehmen. Dies hat der BFH (11.3.25, IX R 17/24, Abruf-Nr. 248391 ) aktuell entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. |

    1. Sachverhalt

    Im Streitfall hatte der Vater (V) 2014 ein Grundstück für 143.950 EUR erworben und teilweise fremdfinanziert. 2019 übertrug er das Grundstück auf seine Tochter (T). Zu diesem Zeitpunkt hatte das Grundstück einen Wert von 210.000 EUR. T übernahm nur die am Übertragungstag bestehenden Verbindlichkeiten i. H. von 115.000 EUR.

     

    Das FA sah hierin eine teilentgeltliche Übertragung innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG und teilte (ausgehend vom Verkehrswert im Zeitpunkt der Übertragung) den Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf. Soweit das Grundstück unter Übernahme der Verbindlichkeiten entgeltlich übertragen worden war, besteuerte es den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG.