Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.05.2019 · Nachricht · Einkommensteuer

    Übungsleiter: Verluste sind grundsätzlich abziehbar

    Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch dann zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag i. H. von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen (BFH 20.11.18, VIII R 17/16, Abruf-Nr. 208619 ; BFH, PM Nr. 24 vom 2.5.19).