22.05.2019 · Nachricht · Einkommensteuer
Übungsleiter: Verluste sind grundsätzlich abziehbar
Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch dann zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag i. H. von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen (BFH 20.11.18, VIII R 17/16, Abruf-Nr. 208619 ; BFH, PM Nr. 24 vom 2.5.19).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig