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  • 22.05.2019 · Nachricht · Einkommensteuer

    Übungsleiter: Verluste sind grundsätzlich abziehbar

    | Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch dann zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag i. H. von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen (BFH 20.11.18, VIII R 17/16, Abruf-Nr. 208619 ; BFH, PM Nr. 24 vom 2.5.19). |

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