03.04.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Nachträgliche Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags
Ein Investitionsabzugsbetrag kann nach Durchführung der Außenprüfung und damit möglicherweise zu dem Zweck beansprucht werden, die sich aus den Prüfungsfeststellungen ergebende Erhöhung des Gewinns auszugleichen (FG Niedersachsen 18.12.13, 4 K 159/13, Abruf-Nr. 140709 ).
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