· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Leiharbeitnehmer: Keine erste Tätigkeitsstätte bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| In einem aktuell entschiedenen Streitfall ging es um die Frage, ob bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte erfolgen kann, sodass die für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte entstehenden Aufwendungen nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind. Der BFH (17.6.25, VI R 22/23, Abruf-Nr. 250460 ) hat dies aus den nachfolgend dargestellten Gründen ausdrücklich verneint. |
1. Steuerliche Konsequenzen
Je nachdem, ob es sich beim Tätigkeitsort um eine erste Tätigkeitsstätte oder um eine Auswärtstätigkeit handelt, hat das u. a. folgende Konsequenzen:
- Erste Tätigkeitsstätte:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig