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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Leiharbeitnehmer: Keine erste Tätigkeitsstätte bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | In einem aktuell entschiedenen Streitfall ging es um die Frage, ob bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte erfolgen kann, sodass die für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte entstehenden Aufwendungen nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind. Der BFH (17.6.25, VI R 22/23, Abruf-Nr. 250460 ) hat dies aus den nachfolgend dargestellten Gründen ausdrücklich verneint. |

    1. Steuerliche Konsequenzen

    Je nachdem, ob es sich beim Tätigkeitsort um eine erste Tätigkeitsstätte oder um eine Auswärtstätigkeit handelt, hat das u. a. folgende Konsequenzen:

     

    • Erste Tätigkeitsstätte: