· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kindergeld: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, weil sie kürzer als ein Jahr dauert ( BFH 22.4.26, III R 7/24, Abruf-Nr. 255199 ; BFH PM Nr. 40/26 vom 30.7.26).
1. Hintergrund
Für den Kindergeldanspruch für volljährige Kinder ist es oft entscheidend, ob sich das Kind in einer Erst- oder einer Zweitausbildung befindet. Denn nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums ist eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich schädlich. Ausgenommen sind nur
- eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit,
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