04.01.2024 · Nachricht · Einkommensteuer
Erste Tätigkeitsstätte: Arbeitsvertraglicher „Einstellungsort“ ist noch keine Zuordnung
Bestimmt der Arbeitsvertrag eine bestimmte Niederlassung als „Einstellungsort“, ist allein dadurch noch keine Zuordnung zu diesem Ort als erste Tätigkeitsstätte zu sehen (BFH 14.9.23, VI R 27/21, Abruf-Nr. 238242 ).
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