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  • 05.05.2025 · Nachricht · Einkommensteuer

    Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte

    | Das BMF (6.3.25, IV C 1 - S 2256/00042/064/043, Abruf-Nr. 246969 ) hat mit den Bundesländern Vorgaben zu den ertragsteuerrechtlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten (wie z. B. Bitcoin) erarbeitet. Die neuen Vorgaben ersetzen das bisherige Schreiben aus 2022. Zu diesem Anlass wurde die bisherige Formulierung „virtuelle Währungen und sonstige Token“ durch die Bezeichnung „Kryptowerte“ ersetzt. |