· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Einkünfteerzielungsabsicht: Wichtige Kriterien bei Ferienwohnungen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Bei der Vermietung einer Ferienwohnung stellt sich oft die Frage nach der Einkünfteerzielungsabsicht. Wichtige Kriterien bzw. Aspekte liefert nun ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz (22.11.23, 2 K 2137/20, Abruf-Nr. 246324 ). |
1. Besonderheiten bei Ferienwohnungen
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften. Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen aber nur, wenn die Vermietung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen nicht erheblich (d. h. um mind. 25 %) unterschreitet (vgl. BFH 31.1.17, IX R 23/16).
Beachten Sie | Das Vermieten einer Ferienwohnung ist nämlich mit einer auf Dauer angelegten Vermietung nur dann vergleichbar, wenn die Ferienwohnung im ganzen Jahr ‒ bis auf ortsübliche Leerstandszeiten ‒ an wechselnde Feriengäste vermietet wird. Nur dann entspricht die Tätigkeit dem Typus des „Dauervermieters“ und rechtfertigt die typisierende Annahme, dass die Vermietung trotz (über längerer Zeiträume) anfallender Werbungskostenüberschüsse in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt.
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