· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Bonus- und Tantiemezahlungen: Alles Wichtige zum Besteuerungszeitpunkt
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
Bonuszahlungen gehören in vielen Unternehmen zum Tagesgeschäft. So gewähren Lieferanten ihren Kunden Jahresboni beim Erreichen bestimmter Einkaufsvolumen, Auftraggeber zahlen Erfolgsboni und Arbeitgeber honorieren besondere Leistungen ihrer Mitarbeiter mit Tantiemen. In der Praxis stellt sich dabei regelmäßig dieselbe Frage: In welchem Jahr ist der Bonus steuerlich zu erfassen? Der folgende Beitrag zeigt, dass es bei der Antwort entscheidend darauf ankommt, wer den Bonus erhält.
1. Unternehmer erhalten einen Bonus (Szenario 1)
Lieferanten gewähren ihren Kunden oft Jahresboni, wenn innerhalb eines Kalenderjahrs bestimmte Einkaufsvolumen erreicht werden. Darüber hinaus werden Bonuszahlungen typischerweise mit Versicherungs- und Handelsvertretern vereinbart, wenn vorher festgelegte Zielgrößen erreicht werden. Steuerlich gilt in allen Fällen dieses Grundprinzip:
- Der Bonus ist beim Zahlenden grundsätzlich eine Betriebsausgabe.
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