· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil eines Firmenfitnessprogramms
von Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede
| In Zeiten des Fachkräftemangels versuchen Arbeitgeber, neues Personal zu akquirieren bzw. verdiente Mitarbeiter zu motivieren, indem sie ihnen z. B. einen Firmenwagen überlassen oder Sachbezüge gewähren. Der Beitrag zeigt, wie der geldwerte Vorteil bei einem Firmenfitnessprogramm zu ermitteln ist. |
1. Grundsätzliches zu Sachbezügen
Zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Güter, die in Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen zufließen (§ 8 Abs. 1 S. 1, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (wie Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.
Beachten Sie | Solche Sachbezüge sind steuerfrei, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze.
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