· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Altenteilerwohnung im Versorgungsvertrag: Abzug des Mietwerts als Sonderausgaben
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anlässlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten, ist ein Sonderausgabenabzug des Mietwerts nach Auffassung des BMF (11.3.10, IV C 3 - S 2221/09/10004, Rz. 46) ausgeschlossen. Dieser Ansicht hat aber nun das FG Nürnberg (6.2.25, 4 K 1279/23, Abruf-Nr. 248474 ) ausdrücklich widersprochen. |
1. Sachverhalt
Anlässlich der nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigten Hofübergabe wurde dem Übergeber ein Altenteil in Form eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts, Taschengeld und die Mitbenutzung von Gegenständen eingeräumt.
Den vom Vermögensübernehmer als Sonderausgaben geltend gemachten Nutzungswert der Altenteilerwohnung erkannte das FA nicht an, da nach dem BMF-Schreiben vom 11.3.10 nur die mit der Nutzungsüberlassung tatsächlich zusammenhängenden Aufwendungen (wie Strom, Heizung, Wasser und Instandhaltungskosten), nicht jedoch der Nutzungswert der Altenteilerwohnung als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
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