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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Aktuelle Rechtsprechung lehrt: Vorsicht beim elektronischen Fahrtenbuch

    von StB Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | Das Fahrtenbuch steht beim FA ganz oben auf der Prüfliste. Ist es nicht nahezu perfekt geführt, dann war die ganze Arbeit umsonst und es droht eine Steuernachzahlung. Umso verlockender sind da die elektronischen Fahrtenbücher, die teils sogar eine GPS-gestützte Fahrterfassung anbieten und so fehlenden Fahrten und Rechenfehlern vorbeugen. Der Beitrag zeigt, worauf es ankommt, damit die Technik im Rahmen einer Betriebsprüfung keinen teuren Strich durch die Rechnung macht. |

    1. Hohe Anforderungen an das Fahrtenbuch

    Die Finanzverwaltung stellt mit Rückendeckung des BFH sehr hohe Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Für dienstliche Fahrten sind nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR grundsätzlich folgende Angaben erforderlich:

     

    • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit,
     

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