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  • 03.04.2017 · Fachbeitrag · Einkommen- und Gewerbesteuer

    Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte

    | Nach einer Entscheidung des BFH (16.9.15, X R 43/12, Verfassungsbeschwerde unter BVerfG Az. 2 BvR 2387/15; MBP 16, 34) können Pokergewinne der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Diese Entscheidung heißt aber nicht, dass jeder (Turnier-)Pokerspieler seine Gewinne versteuern muss. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat nun erläutert, in welchen Fällen das FA Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG einstufen und besteuern kann (OFD NRW, Kurzinfo vom 18.1.17, Abruf-Nr. 192489 ). |

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