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  • 02.12.2025 · Nachricht · E-Mobilität

    Bundesregierung will Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängern

    | Die Kfz-Steuerbefreiung gilt bislang für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.25 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die Bundesregierung möchte diese steuerliche Begünstigung nun um fünf Jahre bis zum 31.12.30 verlängern. Die maximal zehnjährige Steuerbefreiung soll jedoch begrenzt sein – und zwar längstens bis zum 31.12.35. Dadurch soll es sich lohnen, frühzeitig ein reines Elektrofahrzeug anzuschaffen (Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, Regierungsentwurf vom 15.10.25; Zustimmung durch den Bundesrat steht noch aus). |