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  • 05.08.2014 · Fachbeitrag · Drittaufwand

    Betriebsausgaben auch bei einer Immobilie des Ehegatten

    | Ein Unternehmer kann für einen Gebäudeteil Abschreibungen und Schuldzinsen auch dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn dieser Gebäudeteil seiner Ehefrau gehört. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer die Räumlichkeiten für Zwecke der Einkunftserzielung nutzt und wirtschaftlich auch die Aufwendungen für den Gebäudeteil getragen hat (FG Düsseldorf 12.2.14, 7 K 407/13 E, Abruf-Nr. 141188 ). |

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