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  • 04.07.2019 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung

    Vorfälligkeitsentschädigung für Verkauf der Zweitwohnung nicht abziehbar

    Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH 3.4.19, VI R 15/17, Abruf-Nr. 209146 ).