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  • 03.04.2013 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung


    Verpflegungsmehraufwand auch in Wegverlegungsfällen


    | Verpflegungsmehraufwendungen innerhalb der ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung sind auch dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt und durch Umwidmung seiner bisherigen Hauptwohnung einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort errichtet. Mit diesem Urteilstenor widerspricht das FG Düsseldorf (9.1.13, 15 K 318/12 E, Abruf-Nr. 130383 ) der Ansicht der Verwaltung, die die Dauer des vorangegangenen Aufenthalts am Beschäftigungsort auf die Dreimonatsfrist anrechnet. 
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