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  • 21.12.2020 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    Fallen Kosten für einen Pkw-Stellplatz unter die 1.000 EUR-Grenze?

    | Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer Unterkunftskosten seit 2014 nur noch bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehen. Bereits 2019 hat der BFH (4.4.19, VI R 18/17) entschieden, dass Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat (soweit sie notwendig sind) nicht zu diesen Unterkunftskosten zählen. Nun hat das FG Saarland (Gerichtsbescheid vom 20.5.20, 2 K 1251/17, Abruf-Nr. 218132 ) bei Aufwendungen für einen (separat) angemieteten Pkw-Stellplatz nachgelegt. |

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