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  • 30.07.2020 · Nachricht · Doppelbesteuerung der Renten

    BFH-Entscheidung für den Jahreswechsel 2020/2021 angekündigt

    | In einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags herrschte Einigkeit, dass Arbeitnehmern, die jetzt in Rente gehen oder schon im Ruhestand sind, noch keine Doppelbesteuerung von Renten drohe, da die Hälfte ihrer Rentenbeiträge vom Arbeitgeber geleistet wurde und schon immer steuerfrei war. Je näher der Renteneintritt aber dem Jahr 2040 komme, umso größer werde das Risiko (hib 134/2020 vom 30.1.20). |

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