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  • · Nachricht · Corona-Update

    Koalition will Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe & Co. verlängern

    | Die Bundesregierung hat sich am 25.8.20 darauf verständigt, das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Zudem sollen weitere arbeitsmarkt- und sozialpolitische Hilfsmaßnahmen verlängert werden, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. |

     

    Die wichtigsten Punkte im Überblick:

    Kurzarbeitergeld

    Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die bis zum 31.12.20 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate verlängert (längstens bis zum 31.12.21).

     

    Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30.6.21 vollständig erstattet werden. Vom 1.7.21 bis längstens zum 31.12.21 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30.6.21 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden.

     

    Beachten Sie | Diese hälftige Erstattung kann auf 100 % erhöht werden, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

     

    Die mit dem Sozialschutz-Paket II (vom 20.5.20, BGBl I 20, 1055) erfolgte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70 % bzw. 77 % ab dem 4. Monat und 80 % bzw. 87 % ab dem 7. Monat) soll bis zum 31.12.21 für alle Beschäftigten verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.21 entstanden ist.

     

    Von den bestehenden befristeten Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs bis 450 EUR) generell anrechnungsfrei sind, bis 31.12.21 verlängert.

    Überbrückungshilfe

    Die Laufzeit der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Betriebe soll bis zum 31.12.20 verlängert werden. Bislang umfasste das Programm nur die Monate von Juni bis August 2020.

    Insolvenzrecht

    Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung soll bis zum 31.12.20 weiterhin ausgesetzt werden.

    Grundsicherung

    Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden.

    Kinderkrankengeld

    Versicherte der GKV haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der Corona-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb soll § 45 SGB V dahingehend geändert werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 für jeweils fünf weitere Tage (für Alleinerziehende weitere 10 Tage) gewährt wird.

     

    Quelle | Koalitionsausschuss vom 25.8.20, TOP 2: Befristete Corona-bedingte Vorhaben

    Quelle: ID 46829474

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