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  • · Nachricht · Corona-Update

    Anträge auf Überbrückungshilfe

    | Die Corona-Pandemie hat vielfach zu Umsatzeinbußen geführt. Um die Existenz von kleinen und mittleren Unternehmen zu sichern, wurde eine branchenübergreifende Überbrückungshilfe aufgelegt, die für drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden kann. Der Antrag kann von Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Steuerberatern seit dem 8.7.2020 gestellt werden. Die Antragsfrist, die ursprünglich am 31.8.20 enden sollte, wurde um einen Monat auf den 30.9.20 verlängert. Wichtige Aspekte (insbesondere zu den Förderkriterien) hat das BMF in einem Fragen-Antworten-Katalog (unter www.iww.de/s3927 ) zusammengestellt. |

    Quelle: ID 46810466

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