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  • 04.08.2016 · Fachbeitrag · Buchführung

    Geschenke nur bei Verbuchung auf separatem Konto abzugsfähig

    | Aufwendungen für die Herstellung eines Kalenders mit Firmenlogo sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese in der Buchführung einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (FG Baden-Württemberg 12.4.16, 6 K 2005/11, Abruf-Nr. 186683 ). |

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