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  • 03.11.2014 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Keine Rückstellung für freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses

    Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft darf eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist (BFH 5.6.14, IV R 26/11, Abruf-Nr. 142628 ).