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  • · Nachricht · BFH-Rechtsprechung

    7 % Umsatzsteuer für Hauswasseranschluss

    | In einer Rechnung für das Verlegen eines Hauswasseranschlusses ist nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auszuweisen. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH (7.2.18, XI R 17/17, Abruf-Nr. 200493) selbst dann, wenn die Leistung von einem Bauunternehmen erbracht wird und nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen, das das Wasser liefert. |

    Quelle: ID 45344969

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