19.02.2019 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Abzug von Aufwendungen für Herrenabende: Ein (einfacher) Fall geht in die vierte Runde!
Aufwendungen für die Ausrichtung sogenannter Herrenabende können wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das hat das FG Düsseldorf (31.7.18, 10 K 3355/16 F,U, Abruf-Nr. 206073 ; PM vom 11.12.18) im zweiten Rechtsgang entschieden. Doch damit ist dieser Fall immer noch nicht beendet. Denn nun hat die Verwaltung beim BFH Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (NZB BFH VIII B 129/18).
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