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  • 31.10.2019 · Nachricht · Betriebliche Altersversorgung

    Zur Besteuerung eines einmaligen Sterbegeldes

    Ein Sterbegeld, das eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich Hinterbliebene im Sinne der Altersvorsorgeversicherung sind, unterliegt der Einkommensteuer (FG Düsseldorf 6.12.18, 15 K 2439/18 E, Abruf-Nr. 207999 ). Da diese Rechtsfrage aber bisher nicht höchstrichterlich entschieden ist, wurde die Revision zugelassen, die beim BFH (Rev. X R 38/18) nun anhängig ist.