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  • 01.10.2025 · Nachricht · Bauleistungen

    Neues Verfahren bei Ausstellung der Freistellungsbescheinigung i. S. des § 48b EStG

    | Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern (PM vom 1.8.25) hat auf Folgendes hingewiesen: Seit dem 6.8.25 können Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden. Der Grund ist das neue bundesweite KONSENS-Verfahren ELFE–Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB). |