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  • 02.07.2026 · Nachricht · Außerordentliche Einkünfte

    Tarifermäßigung nach § 34 EStG nur noch über die Steuererklärung

    Das Thüringer FinMin (Mitteilung vom 6.5.26) hat auf Folgendes hingewiesen: Außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre), die unter die Tarifermäßigung des § 34 EStG fallen, werden seit dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Arbeitgeber müssen diese Einnahmen somit der regulären Besteuerung unterwerfen.