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  • 27.06.2023 · Nachricht · Außerordentliche Einkünfte

    Corona-Hilfen sind nicht ermäßigt zu besteuern

    | Nach einer Entscheidung des FG Münster (26.4.23, 13 K 425/22 E, Abruf-Nr. 235266 ; Newsletter Mai 2023) sind die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern wären. |

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