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  • · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Krankheitskosten: Gesetzliche Nachweispflichten rechtmäßig

    | Die durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 rückwirkend eingeführten formellen Anforderungen an den Nachweis bestimmter Krankheitskosten hält der BFH (19.4.12, VI R 74/10, Abruf-Nr. 121971 ) für rechtmäßig. |

     

    Der BFH hatte 2010 seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass es eines im Voraus erstellten amtsärztlichen Attestes wegen einer fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht bedarf (u.a. BFH 11.11.10, VI R 17/09). Eine entsprechende Regelung hat der Gesetzgeber durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 rückwirkend eingeführt (vgl. § 33 Abs. 4 EStG, § 64 EStDV). Da der BFH diese gesetzliche Rückwirkung als zulässig erachtet, muss der Nachweis bei bestimmten Krankheitskosten in allen offenen Fällen vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestellt worden sein.

     

    Hinweis | Ein vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist z.B. bei Bade- und Heilkuren erforderlich.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 128 | ID 34484700

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