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  • 30.09.2020 · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Jahr der Trennung möglich?

    | Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag nach § 24b EStG, der von der Summe der Einkünfte abgezogen bzw. im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt wird. Dieser Betrag wurde durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl I 20, 1512) von 1.908 EUR auf 4.008 EUR erhöht (gilt für 2020 und 2021). In diesem Zusammenhang stellt sich eine interessante Frage: Ist ein Entlastungsbetrag auch im Jahr der Trennung möglich? |

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