· Nachricht · Alterssicherung bereits im Kindesalter
Regierungsentwurf zur Frühstartrente liegt vor
Mit der Einführung einer Frühstartrente soll Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Am 12.8.26 hat das Bundeskabinett den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen.
Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen. Zur Anlage der Frühstartrente können Eltern für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollenden, einen individuellen, kapitalgedeckten und privatwirtschaftlich organisierten Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen, der die Voraussetzungen eines Standarddepot-Vertrags erfüllt. Der Bund zahlt für diese Kinder bis zur Volljährigkeit 10 EUR pro Monat in das Depot ein. Die Einzahlung weiterer Eigenbeiträge bis zu 6.840 EUR pro Jahr ist möglich.
Eröffnen die Eltern kein Altersvorsorgedepot, werden die nicht abgerufenen Gelder kollektiv nach den einzelnen Jahrgängen angelegt. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung (durch die Eltern oder die inzwischen volljährigen Begünstigten) können die Mittel, die in der kollektiven Anlage angespart wurden, auf den persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
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