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  • 03.01.2017 · Fachbeitrag · § 3b EStG

    Meinungsstreit um Steuerfreiheit für Dienstzulagen an Polizeibeamte

    | Unter gewissen Voraussetzungen sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG steuerfrei. Ob die an einen Polizeibeamten auf Grundlage der Erschwerniszulagenverordnung gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten begünstigt sein kann, wird unterschiedlich beurteilt – und das selbst im FG Niedersachsen. |

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