· Fachbeitrag · Einkommen- und Umsatzsteuer
Tippgeber erhält Provisionen: Wie sind die Einnahmen zu versteuern?
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
| Insbesondere in der Immobilien- und der Versicherungsbranche kommt es vor, dass Provisionen gezahlt werden, wenn jemand Kontaktdaten eines potenziellen Kunden weitergibt. Diese Personen werden auch als Tippgeber bezeichnet. Der folgende Beitrag zeigt, in welchen Fällen diese Provisionen der Einkommen- und der Umsatzsteuer unterliegen. |
1. Die Tätigkeit eines Tippgebers
Tippgeber sind Personen, die nicht selbst Geschäftsabschlüsse tätigen, sondern sich darauf beschränken, den Abschluss eines Geschäfts möglich zu machen bzw. den Kontakt zwischen einem potenziellen Kunden und einem Unternehmer herzustellen. Das geschieht regelmäßig durch die Aufnahme von allgemeinen Kontaktdaten des Kunden und die Weitergabe dieser Kundendaten (Name, Anschrift, E-Mail etc.) an den Unternehmer. Dieser tätigt dann den Geschäftsabschluss und gewährt dem Tippgeber im Gegenzug eine Provision.
Beachten Sie | Die Höhe der Provision kann frei vereinbart werden. Üblich sind erfolgsabhängige Vergütungen, sodass sich die Höhe oft nach dem Wert des vermittelten Objekts bzw. des Vertrags bemisst.
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