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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Die steuerlichen Folgen bei der Einbringung von Privatvermögen in eine Personengesellschaft

    | Ob die Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als verdeckte Einlage oder als entgeltliche Veräußerung zu behandeln ist, hängt davon ab, wie die Übertragung gestaltet wurde. Der praktische Fall verdeutlicht die Übertragungsmöglichkeiten anhand eines aktuellen Schreibens des BMF (11.7.11, IV C 6 -S 2178/09/10001, Abruf-Nr. 112550 ) und zeigt darüber hinaus die steuerlichen Rechtsfolgen auf.|

    1. Sachverhalt

    A erzielt aus einem am 1.1.05 im Privatvermögen angeschafften bebauten Grundstück Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Anschaffungskosten betrugen 150 TEUR, wovon 45 TEUR auf den Grund und Boden und 105 TEUR auf das Gebäude entfielen. Der Verkehrswert (entspricht dem Teilwert) des Grundstücks beträgt 250 TEUR (Grund und Boden 75 TEUR, Gebäude 175 TEUR). In der Anlage V seiner Einkommensteuerklärung macht A seit 2005 jährliche Abschreibungen in Höhe von 2 % (= 2,1 TEUR) geltend. Zum 31.12.11 betragen die fortgeführten Gebäude-Anschaffungskosten folglich 90,3 TEUR.

     

    A ist darüber hinaus an der gewerblich tätigen AB-GmbH & Co. KG mit 50 % beteiligt. Die andere Hälfte hält sein Sohn B. Zur Stärkung des Eigenkapitals der KG überlegt A, ob er das Grundstück mit Wirkung zum 1.1.12 in die Gesellschaft einbringen soll. Er fragt seinen Steuerberater nach den verschiedenen Einbringungswegen und deren steuerlichen Folgen.

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