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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Berechnung des Elterngelds unter Berücksichtigung von Nebeneinkünften

    | Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorwiegend selbst betreuen, haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Der Beitrag erläutert die Berechnung des Elterngelds bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Darüber hinaus wird dargestellt, ob bzw. inwieweit eine Nebentätigkeit während des Elterngeldbezugs schädlich ist. |

    1. Sachverhalt

    Die Eheleute E und F sind beide nichtselbstständig tätig. Sie verfügen über ein monatliches Bruttoeinkommen von jeweils 3.500 EUR (Steuerklasse IV ohne Faktor, keine Religionszugehörigkeit). Ihr erstes Kind wird voraussichtlich am 1.10.14 geboren werden. F möchte das Kind selbst betreuen und wird zu diesem Zweck Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen. E möchte keine Elternzeit in Anspruch nehmen.

     

    Während des Elterngeldbezugs beabsichtigt F, auf freiberuflicher Basis Handarbeitskurse an der VHS zu geben (Zeitaufwand < 30 Wochenstunden; voraussichtlicher Gewinn: 300 EUR im Monat). F fragt ihren Steuerberater, wie hoch das Elterngeld ausfallen wird und inwieweit sich die Nebentätigkeit auswirken würde.

     

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