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  • 12.04.2010 | Vorausgefüllte Steuererklärungen

    Bricht den Steuerberatern der Umsatz weg?

    Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist es festgehalten: Noch in dieser Legislaturperiode soll allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt werden. Wie der Bund der Steuerzahler Mitte 2009 mitteilte, sollen in dieser vorausgefüllten ESt-Erklärung z.B. die Namen und Adressen der Steuerzahler sowie von Arbeitnehmern bezogener Arbeitslohn, erhaltene Lohnersatzleistungen, einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge enthalten sein. Sind die Daten richtig, muss der Steuerzahler dies nur noch bestätigen.  

     

    Ein Blick über die Grenze zeigt, dass vorausgefüllte Steuererklärungen keine Zukunftsvision mehr sind. In 12 Staaten sind sie bereits Realität. Vorreiter war Dänemark, wo die vorausgefüllten Steuererklärungen bereits seit 1988 mit Erfolg eingesetzt werden. Im VZ 2006 bestätigten 72 % der Bürger die Daten ohne Beanstandungen. Dass Dänemark nicht eins zu eins mit Deutschland zu vergleichen ist, liegt auf der Hand. Aber auch in Deutschland handelt es sich nicht um ein Märchenprojekt aus 1000 und einer Nacht. Erste Gespräche der Interessenvertreter haben nämlich bereits stattgefunden. Wann die vorausgefüllten ESt-Erklärungen an den Start gehen werden, ist derzeit schwer einzuschätzen. Eins steht aber bereits fest: Sollte das geplante Szenario umgesetzt werden, werden den Steuerberatern (kleinere) Mandate und damit Umsatz wegbrechen.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 55 | ID 134914

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