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  • 08.07.2008 | Umsatzsteuererklärung 2007

    Pauschalen Vorsteuerabzug prüfen

    Bearbeiten Sie die Umsatzsteuererklärung eines Einnahmen-Überschussrechners, der kaum nennenswerte Vorsteuerbeträge ausweist oder seine Rechnungen verloren hat, sollten Sie prüfen, ob eine Vorsteuer-Pauschalierung nach § 23 UStG in Verbindung mit § 69, 70 UStDV möglich ist. In der Praxis wird diese Möglichkeit des Vorsteuerabzugs meist sehr stiefmütterlich behandelt, obwohl die Pauschalierung insbesondere kleinen Selbstständigen und nebenberuflich Selbstständigen enorme Steuervorteile bringen kann. 

    1. Wer profitiert von der Vorsteuer-Pauschalierung?

    Die Vorsteuer-Pauschalierung dürfen nur bestimmte Selbstständige anwenden, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und deren Vorjahresumsatz nicht mehr als 61.356 EUR betrug. Welche Berufsgruppen begünstigt sind, finden Sie in der Anlage zu § 70 UStDV

     

    Beispiel

    Ein im Nebenberuf selbstständiger Journalist hatte im Jahr 2006 Umsätze von netto 60.000 EUR und im Jahr 2007 von netto 100.000 EUR. Die Vorsteuer aus seinen Eingangsrechnungen 2007 betrugen lediglich 2.500 EUR.  

     

    Folge: Da der Vorjahresumsatz weniger als 61.356 EUR betrug, kann die Vorsteuer-Pauschalierung in 2007 noch angewandt werden. Für Journalisten gilt nach der Anlage zu § 70 UStDV ein Pauschalsatz von 4,8 v.H. Die Vorsteuer kann im Jahr 2007 also ohne besondere Nachweise in Höhe 4.800 EUR angesetzt werden (Nettoumsatz 100.000 EUR x 4,8 v.H.). Ein weiterer Vorsteuerabzug neben der Vorsteuer-Pauschalierung ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. 

     

    2. Kann jederzeit zur tatsächlichen Vorsteuer gewechselt werden?

    Hier muss unterschieden werden, aus welchen Gründen der Wechsel der Vorsteuer-Pauschalierung zum Ansatz der tatsächlichen Vorsteuer erfolgt.  

     

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