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  • 01.02.2005 | Umsatzsteuer

    Qualifizierte Bestätigung der USt-Id-Nr. auch online möglich

    Unter der Adresse evatr.bff-online.de/eVatR besteht ab sofort in der Zeit zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr die Möglichkeit, eine ausländische USt-Id-Nr. (§ 18e UStG) online vom Bundesamt für Finanzen (BfF) qualifiziert bestätigen zu lassen. Diese qualifizierte Bestätigung ist Voraussetzung für den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG. Anfrageberechtigt ist dabei jeder Inhaber einer deutschen USt-Id-Nr. (Ausnahme: Steuerpflichtige, denen lediglich auf Grund eines Erwerbsvorgangs eine USt-Id-Nr. erteilt wurde). Bislang hat das BfF nur die Gültigkeit der USt-Id-Nr. bestätigt. Jetzt werden auch Angaben zu Name, Rechtsform, Ort, Postleitzahl, Straße und Hausnummer des ausländischen Geschäftspartners mit in die Prüfung einbezogen. Das Ergebnis wird unmittelbar angezeigt. Auf Wunsch ist auch eine schriftliche Bestätigung der Angaben möglich. 

     

    Hinweis: Das Verfahren bietet lediglich die Bestätigung der Angaben, nicht die Möglichkeit, ausländische USt-Id-Nrn. und die hierzu registrierten Firmendaten zu erfragen. Diese Informationen sind auch weiterhin zwischen den Geschäftspartnern auszutauschen. 

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 19 | ID 88205

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