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  • 09.09.2008 | Oberfinanzdirektion Koblenz

    Wenn sich „Herr Mayer“ vom Finanzamt meldet

    Immer wieder versuchen unseriöse Geschäftemacher an die Kontodaten gutgläubiger Bundesbürger zu gelangen. In den letzten Monaten erhielten Steuerzahler im ganzen Bundesgebiet Anrufe eines vermeintlichen Mitarbeiters des Finanzamts. Der Anrufer bot steuersparende Kapitalanlagen an, die er „im Auftrag des Finanzamts“ vorstellen soll. Die OFD Koblenz wies in einer Pressemitteilung vom 2.6.08 darauf hin, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich ein „Herr Mayer“ sein Unwesen treibt. Er meldete sich bei einer Rentnerin und wollte ihr einen Außendienst-Mitarbeiter schicken, „der ihre Vermögensverhältnisse mal genau unter die Lupe nimmt.“ Die OFD rät Betroffenen, keine persönlichen Daten und Vermögensverhältnisse am Telefon bekannt zu geben und auch keine angeblichen Finanzbeamten in die Wohnung zu lassen. 

     

    Praxis-Tipp: Steuerberater sollten Ihre Mandanten über diese Unsitte informieren. Das Finanzamt darf telefonisch mitgeteilte Bankverbindungen weder für Erstattungen noch für Abbuchungen verwenden. Die Kontodaten müssen dem Finanzamt stets schriftlich mitgeteilt werden. Deshalb ist auch ein telefonischer Abgleich der Kontodaten unzulässig und lässt den Schluss zu, dass sich am anderen Ende der Telefonleitung kein Finanzbeamter befindet.  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 147 | ID 121537

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