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  • 01.07.2007 | Oberfinanzdirektion Koblenz

    Fehlerhafte Kfz-Steuerbescheide im Umlauf

    In den letzten Wochen bekamen tausende Fahrzeughalter geänderte Kfz-Steuerbescheide. Das lag zum einen an einer rückwirkenden Änderung, nach der Geländefahrzeuge, Wohnmobile, Kleinbusse oder Pick-up-Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen nicht mehr als Lkw nach Gewicht, sondern als Pkw nach Hubraum zur Kfz-Steuer herangezogen werden. Geänderte Bescheide erhielten wegen der Neuregelung zu Rußpartikelfiltern auch die Halter von Dieselfahrzeugen. In beiden Fällen dürften tausende überhöhte Kfz-Steuerbescheide im Umlauf sein. 

     

    Eine der wenigen Behörden, die offen auf die möglicherweise fehlerhaften Steuerbescheide aufmerksam macht, ist die OFD Koblenz. In mehreren Pressemitteilungen wurden folgende Versäumnisse offen angezeigt: 

    1. Wechsel von der Lkw- zur Pkw-Besteuerung

    Rückwirkend zum 1.1.06 werden Wohnmobile in einer eigenen Fahrzeugkategorie nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht und nach ihrem Schadstoffausstoß zur Kfz-Steuer herangezogen. Auch Geländewagen und sogenannte Kombinations- und Mehrzweckfahrzeuge werden rückwirkend zum 1.5.05 nicht mehr wie Lkws nach Gewicht, sondern wie Pkws nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert, soweit sie vorrangig der Beförderung von Personen dienen oder zumindest dazu geeignet sind.  

    Da solche Fahrzeuge bisher nach ihrem Gewicht besteuert wurden, fehlen den Finanzämtern schlichtweg die Emissionsschlüssel. Deshalb schätzt der Finanzamtscomputer diesen Schlüssel und setzt die Kfz-Steuer so in vielen Fällen zu hoch fest (OFD Koblenz, Pressemitteilung 26.3.07). 

    Die Oberfinanzdirektion rät dazu, dass Fahrzeughalter gegen fehlerhafte Kfz-Bescheide binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen und der Kfz-Steuerstelle des Finanzamts eine Kopie der Fahrzeugpapiere übermitteln sollen. Ist die Einspruchsfrist versäumt, sollte ein Änderungsantrag aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AOAbhilfe bringen.  

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