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    01.07.2006 | Mindesturlaub

    Vergütung des gesetzlichen Mindesturlaubs

    Zahlt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub in Geld aus, statt ihm freizugeben (EuGH 6.4.06, C-124/05), bleibt der Urlaubsanspruch trotz der Geldzahlung bestehen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Mitarbeiter mit dieser Regelung einverstanden ist, da eine solche Vereinbarung nichtig ist. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Hinweis: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in Deutschland jährlich 24 Werktage bei einer 6-Tage-Arbeitswoche sowie 20 Werktage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche (§ 3 BUrlG).  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 109 | ID 88324

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