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  • 09.02.2009 | Krankengeld

    Doch wieder Krankengeld für Selbstständige?

    Ab 2009 haben Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, keinen Anspruch mehr auf die Zahlung von Krankengeld. Aktuell gibt es folgende Möglichkeiten den Anspruch zu sichern:  

     

    • Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) und Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung,
    • Abschluss eines Wahltarifs in der gKV oder
    • Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.

     

    Dabei ist zu beachten, dass eine zusätzliche Krankengeldabsicherung kostenintensiv ist und Wahltarife mit einer dreijährigen Tarifbindung einhergehen. Daher ist es positiv, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Neuregelung anstrebt, die bereits rückwirkend ab dem 1.1.09 gelten soll (Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften vom 22.12.08). Neben den Wahltarifen soll ein „gesetzliches“ Krankengeld gewählt werden können, wobei der Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entstehen soll. Die Beiträge sollen sich nach dem allgemeinen Beitragssatz richten.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 20 | ID 124451

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