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  • 08.07.2008 | Gewinnermittlung

    Tipps zur Einnahmen-Überschussrechnung und Infos zum Formular EÜR

    von Dipl.-Kffr. Christiane Nöcker, Lüdinghausen

    Bei der Bearbeitung der Steuererklärungen 2007 gibt es für die Mandanten, die Unternehmer sind und ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, einige Besonderheiten zu beachten. Wir fassen diese Besonderheiten für Sie zusammen und erläutern Ihnen, in welchen Zeilen des Formulars EÜR die meiste Brisanz steckt.  

     

    Bei der EÜR für das Jahr 2007 gilt erstmals der durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführte Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Da die Vergünstigung von einem Einnahmen-Überschussrechner nur noch in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gewinn 2007 nicht mehr als 100.000 EUR betragen hat, sollten Sie bei Mandanten, die knapp über dieser Höchstgrenze liegen, einen Schwerpunkt auf das Abflussprinzip des § 11 EStG legen. Den folgenden Urteilen und Grundsätzen ist deswegen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 

     

    1. Steuern sparen mit Umsatzsteuerzahlungen – Zeile 44 der Anlage EÜR

    Ein erster Blick sollte der Umsatzsteuerzahlung aufgrund der im Dezember 2007 fälligen Umsatzsteuer-Voranmeldung gelten. Denn, wurde die Zahlung von Ihrem Mandanten bis spätestens zum 10.1.08 ans FA überwiesen, liegt ausnahmsweise noch eine Gewinn mindernde Betriebsausgabe des Jahres 2007 vor. Hintergrund: Die Richter des BFH stuften diese Umsatzsteuerzahlungen im Voranmeldungsverfahren als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben im Sinn des § 11 Abs. 2 S. 2 EStG ein (BFH, XI R 48/05). Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, rechnen danach in diesem Kalenderjahr zu den Betriebsausgaben. 

     

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