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  • 06.09.2011 | Gesetzgebung

    Ist-Besteuerung: Wird die Umsatzgrenze dauerhaft auf 500.000 EUR angehoben?

    Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die für die Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) maßgebliche Umsatzgrenze bekanntlich bis Ende 2011 von 250.000 EUR auf bundeseinheitlich 500.000 EUR angehoben. Ab 2012 soll die Grenze wieder auf 250.000 EUR gesenkt werden und für das gesamte Bundesgebiet gelten.  

     

    Der Bundesrat hat aktuell angeregt, die derzeit geltende Grenze um ein Jahr - also bis zum 31.12.12 - zu verlängern. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für eine dauerhafte Anhebung geprüft werden. Allerdings soll auch beraten werden, ob der Spielraum der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausgeschöpft werden sollte. Danach besteht bei Ist-versteuernden Unternehmern die Möglichkeit, auch den Vorsteuerabzug nach Ist-Besteuerungsprinzipien - also nicht bereits bei Leistungsbezug, sondern erst bei Zahlung - zu gewähren.  

     

    Hinweis: Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag, die Umsatzgrenze über das Jahr 2011 hinaus bei 500.000 EUR zu belassen und befürwortet darüber hinaus, die bestehende Regelung dauerhaft fortzuführen.  

     

    Weiterführende Hinweise

    • Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 17.6.11, Drs. 253/11(B), Abruf-Nr. 112354
    • Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.6.11, Drs. 17/6263

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