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  • 10.05.2010 |

    Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben im Überblick

    Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8.4.10 ist in Kraft (BGBl I 10, 386, Abruf-Nr. 101231). Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:  

     

    • Leasingunternehmen werden bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen entlastet. Rückwirkend ab 2008 unterbleibt nämlich die Hinzurechnung, soweit die Entgelte auf Finanzdienstleistungen i.S. des § 1 Abs. 1a S. 2 KWG entfallen. Ab dem VZ 2011 gilt diese Regelung jedoch nur, soweit die Umsätze zu mindestens 50 % auf Finanzdienstleistungen entfallen.

     

    • Die Funktionsverlagerungsbesteuerung wird ab 2008 entschärft, in-dem die Öffnungsklausel bei der Transferpaketbewertung erweitert wird, wenn der Steuerpflichtige zumindest ein enthaltenes wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut genau bezeichnet.

     

    • Der Sonderausgabenabzug ist unter gewissen Voraussetzungen auch zulässig für Spenden und Stiftungszuwendungen an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig sind. Dies gilt in allen offenen Fällen.

     

    • Die degressive Gebäude-AfA kann auch für Immobilien aus dem EU- und EWR-Raum in Anspruch genommen werden. Sind die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig, greift die Änderung auf Antrag auch für VZ vor 2010.

     

    • Rückwirkend zum 2.4.09 sind Mitarbeiterkapitalbeteiligungen i.S. des § 3 Nr. 39 EStG auch bei Entgeltumwandlungen begünstigt.

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