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  • 01.11.2006 | Entlassungsentschädigung

    Besteuerung von Entlassungsentschädigungen

    Im März 1999 wurde die Besteuerung von Entlassungsentschädigungen mit Wirkung zum 1.1.99 geändert. Die Besteuerung nach dem halben Steuersatz wurde durch die ungünstigere Fünftelregelung ersetzt. Der BFH hält diese rückwirkende Schlechterstellung für verfassungswidrig und hat die Verfahren dem BVerfG vorgelegt (BFH 2.8.06, XI R 34/02, Abruf-Nr. 063004 und XI R 30/03, Abruf-Nr. 063003). Aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgt das Gebot der Rechtssicherheit. Dieses erfordert nach Auffassung der Richter, dass der Steuerpflichtige darauf vertrauen kann, dass sich die Besteuerung nach dem Gesetz richtet, das zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes gilt. Bei Entlassungsentschädigungen ist dies der Zufluss. 

     

    Praxishinweis: In geeigneten Fällen kann sich auf die Vorlagebeschlüsse berufen werden. Die Entscheidung des BVerfG bleibt mit Spannung abzuwarten, da eine positive Entscheidung bei künftigen Gesetzgebungsverfahren zu beachten sein wird. 

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 183 | ID 88384

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