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  • 01.05.2006 | Eigenheimzulage

    Keine Eigenheimzulage an weichende Nacherben

    Auch wenn die Eigenheimzulage ab Anfang dieses Jahres abgeschafft ist, wird sie noch vielfach die Finanzgerichtsbarkeit beschäftigen – so wie in dem folgenden Fall: Eine Witwe und testamentarische Alleinerbin zahlte mit notariellem Vertrag von 2001 zwei Nacherben je rund 60.000 EUR zwecks Ablösung der Nacherbrechte an dem eigengenutzten EFH aus. Daraufhin begehrte diese auf Grund der Zahlungen die Festsetzung einer Eigenheimzulage ab 2001. Das FG Köln (19.10.05, EFG 06, 246) wies diese Klage jedoch ab. Die Klägerin sei als Alleinerbin unentgeltlich Alleineigentümerin des EFH geworden. Das EigZulG begünstige jedoch nur den originären Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang eines selbstgenutzten Objekts. Die Nacherbschaft führe nicht zu einer Nutzungsbeschränkung, sondern hindere lediglich die Veräußerung und Belastung des EFH. Dies zu verhindern, seien jedoch keine Zielsetzungen des EigZulG. 

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 73 | ID 88285

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