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  • 01.11.2006 | Betriebliche Kfz-Nutzung

    Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung

    Wird ein betriebliches Kraftfahrzeug auch zur Erzielung von Überschusseinkünften eingesetzt, ist diese Nutzung nicht durch die sogenannte Ein-Prozent-Regelung mit abgegolten. Es ist vielmehr eine zusätzliche Entnahme zu erfassen (BFH 26.4.06, X R 35/05, Abruf-Nr. 063002). Die Entnahme ist mit den tatsächlichen Selbstkosten zu erfassen. D.h., der gewerbliche Gewinn ist um den auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der Aufwendungen für den betrieblichen Pkw zu erhöhen.  

     

    Praxishinweis: Aufgrund der zusätzliche Erfassung einer Nutzungsentnahme sollte überprüft werden, ob die Anwendung der Pauschalregelung im Einzelfall überhaupt noch steuerlich sinnvoll ist. In geeigneten Fällen ist der Wechsel zum Einzelnachweis (Fahrtenbuchmethode) zum Jahresende bzw. bei Neuanschaffung eines Pkw sinnvoll. Bei Anwendung der Pauschalregelung sollte die Kostendeckelung der gesamten Nutzungsentnahme im Auge behalten werden.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 183 | ID 88393

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