16.05.2018 · Fachbeitrag aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Der Aufenthalt in einem Seniorenheim kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit (noch) nicht gegeben ist. Dabei darf das Finanzamt nicht zwischen „normalen“ und (nicht begünstigten) altersbedingten Erkrankungen unterscheiden. Auch Krankheiten, die im Alter häufig auftreten, können eine krankheitsbedingte Unterbringung rechtfertigen. Das hat das FG Niedersachsen der Finanzverwaltung ins Stammbuch geschrieben.
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